Jeder der Hühner, Truthühner (Puten), Gänse, Enten, Perlhühner, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Tauben, Laufvögel, Wildtiere (Gehegewild) oder Kameliden (Alpakas, Lamas, Kamele, ...) hält, hat dies der zuständigen Behörde und der zuständigen Stelle (HVL) spätestens mit Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Jeder Tierhalter bekommt eine Registriernummer zugeteilt und ist verpflichtet ein Bestandsregister zu führen.
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