Wird auf dem Betrieb Rohmilch über einen Abgabeautomaten direkt ab Hof an Verbraucher abgegeben, empfiehlt das Regierungspräsidium Gießen den Milcherzeugern die regelmäßige Untersuchung von Automatenmilch auf die Gesamtkeimzahl.
Diese ermöglicht im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle die Überprüfung der Hygiene bei Lagerung und Abfüllung am Automaten, deren Grundlage beispielsweise die sachgerechte Kühlung und tägliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind.
Die Probe sollte dazu direkt aus dem Zapfhahn des Milchautomaten entnommen werden.
Das Ergebnis der Untersuchung sollte nicht oder nur geringfügig von dem Keimzahlergebnis der Tankmilchuntersuchung abweichen und sich insgesamt im rechtlichen Rahmen bewegen.
Das HVL-Labor bietet die Untersuchung von Rohmilchproben auf Gesamtkeimzahl im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle in Form von Sonderproben an. Empfohlen wird eine regelmäßige Untersuchung mindestens einmal pro Monat. Das Angebot wird nach der aktuell gültigen Gebührenordnung abgerechnet.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter 06631/784 -62.
Hier finden Sie den Begleitschein, den Sie bitte vollständig ausgefüllt jeder Sonderprobe Ihres Rohmilchabgabe-Automaten beifügen.
Weiterführende Informationen für Milcherzeuger rund um das Thema „Abgabe von Rohmilch über Milchautomaten“ finden Sie auf der Seite der Landesvereinigung Milch Hessen unter: