Im Bereich der Milchgüteprüfung basiert unsere Arbeit auf der Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts vom 11. Januar 2021.
Die Anlieferungsmilch wird bundeseinheitlich nach ihrer Güte eingestuft und bezahlt. Die Gütebezahlung trägt wesentlich zur Gewinnung eines den Qualitätsansprüchen genügenden Rohstoffes für die Herstellung von Konsummilch und Milcherzeugnissen bei.
Unsere Arbeit basiert auch auf den EU-Hygiene Verordnungen (EU) 2017/625 und 853/2004, sowie den dazu erlassenen nationalen Durchführungs-Verordnungen. Einige im Lebensmittelrecht definierte Grenzwerte werden von uns überprüft und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden überwacht.
Wir arbeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Hier wird in § 64 auf die amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren verwiesen, die auch die Basis für unsere Arbeit darstellt.
Gesetzliche Grundlage für die Milchleistungsprüfung bildet das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019), welches die VO (EU) 2016/1012 (EU-Tierzuchtverordnung) auf nationaler Ebene konkretisiert.